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Phrase: 12 Mnzen

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  47v  Stellen 12 goldene Pfennige dar, die die Bußgeldhöhe für den Fürsten symbolisieren. Entsprechen 30 Schillingen.  2 
 2  48r  Symbolisieren 12 Pfennige. Ergeben in der Kombination mit dem darüber abgebildeten Zahlzeichen XV das dem Biergelden wie auch dem Pfleghaften zustehende Bußgeld von 15 Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  2 
 3  48v  Symbolisieren mit dem Zahlzeichen XXX ein Bußgeld von 30 Schillingen für das entführte Pferd, was auf einen Status des Eigentümers als Schöffenbarfreier hinweist. 12 Pfennige = 1 Schilling.  1 
 4  49r  Symbolisieren das Wergeld eines Fohlens in der Säugezeit in Höhe eines Schillings. 12 Pfennige = 1 Schilling.  6 
 5  50v  Symbolisieren in Verbindung mit dem darüber befindlichen Zahlzeichen III die dem Fronboten bei einer Grundstücksveräußerung zustehende Gebühr von drei Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  1 
 6  52r  Symbolisieren zusammen mit dem Zahlzeichen LX das weltliche Gewette des Papstes in Höhe von 60 Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  1 
 7  52v  Symbolisieren in Verbindung mit dem darüber abgebildeten Zahlzeichen LX das Gewette des Grafen wie auch das Gewette des Vogtes unter Königsbannes in Höhe von 60 Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  1 
 8  53r  Symbolisieren in Verbindung mit dem darüber abgebildeten Zahlzeichen LX das Gewette des Pfalz- wie auch des Landgrafen in Höhe von 60 Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  4 
 9  56v  Symbolisieren in Verbindung mit dem darüber abgebildeten Zahlzeichen III das dem Bauermeister zustehende Strafgeld für das Pflügen, Umgraben oder Umzäunen von Gemeindeland in Höhe von drei Schillingen. 12 Pfennige = 1 Schilling.  2 
 10  61v  Symbolisieren eine der drei Gewettezahlungen, auf die der Lehensrichter hier Anspruch hat.  2 
 11  62v  Bestandteil der tatsächlich erzielten Einkünfte aus dem Weingarten. Symbolisieren wohl 12 Pfennige.  2 
 12  64v  Symbolisieren wohl die Erträge des Grundstückes, das der Vasall über Jahr und Tag nicht in seiner Gewere hatte.  1 
 13  78r  Ergeben zusammen mit dem darüber abgebildeten Zahlzeichen V die jährliche Einnahme von 5 Schillingen, mit der ein Vasall belehnt sein muß, damit er ein Urteil schelten bzw. Zeuge sein kann. 12 Pfennige = 1 Schilling.  1 
 

 
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